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Rechtsschutzversicherung kompakt: alles was Sie wissen müssen
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Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten und am häufigsten gestellten
Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung.
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Über uns
- Wer ist für meinen Antrag der Ansprechpartner?
- Warum sind einige Beiträge so günstig?
Grundlagen
- Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?
- Warum brauche ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?
- Was kann über eine Rechtsschutzversicherung alles versichert werden?
- Welche Fälle sind grundsätzlich von einer Rechtschutzversicherung ausgeschlossen?
- Sind meine Kinder mitversichert?
- Wer sollte den Verkehrsrechtsschutz auf jeden Fall haben?
- Worin besteht der Unterschied zwischen Fahrzeug-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz und was bedeutet die Wartezeit?
- Was muss ich im Schadensfall tun?
- Ich habe schon eine Rechtsschutzversicherung, möchte aber wechseln. Wie geht das?
- Kann ich einen Rechtsschutzversicherungs-Vertrag rückwirkend abschliessen?
Leistungsumfang
- Welche Kosten bekomme ich in meiner Rechtschutzversicherung erstattet?
- Sind meine volljährigen Kinder auch im Verkehrs-Rechtsschutz noch mitversichert?
- Was deckt der Verkehrsrechtsschutz alles ab?
- Was deckt der Privat und Berufsrechtsschutz alles ab?
- Was deckt der Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Grundstücken alles ab und was nicht?
- Was beinhaltet der Rechtsschutz für Selbständige?
- Was sind Vorsatztaten? Sind diese mit versichert?
- Wenn ich eine Strafanzeige stelle, werden die Kosten von der Gesellschaft übernommen?
- Was bedeutet Stichentscheid oder Schiedsentscheid?
- Kann ich den Privat-Rechtsschutz aus dem Vertragsumfang ausklammern?
- Ist über die Wohnungs-RS nur mein Hauptwohnsitz versichert oder auch meine Zweitwohnung bzw. von mir vermietete Wohnungeinheiten?
- Ich fahre einen Dienstwagen. Wie muss ich mich da absichern?
- Ab wann gilt man als Selbständiger?
- Warum sind die Tarife für Selbständige teurer?
- Wenn mein/e Partner/in mit meinem PKW (auf mich zugelassen) fährt, besteht da Versicherungsschutz?
- Kann ich den Anwalt selbst auswählen?
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1. Wer ist für meinen Antrag Ansprechpartner?
In erster Linie Ihr Internetmakler, der nicht nur passiver Vermittler, sondern auch Ansprechpartner für Sie ist. Das sind die Mitarbeiter der Transparent Maklerservice GmbH, die Ihren Antrag prüfen und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft weiterleiten, die Ihre Fragen beantworten und mögliche Schadensfälle bearbeiten.
Unsere Kontaktdaten:
Transparent Maklerservice GmbH
10997 Berlin
Schlesische Str. 27
Fon: +49 30 3198619-60
Fax: +49 30 3198619-11
mail: service@transparent.de
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2. Warum sind einige Beiträge so günstig?
Als Internetmakler sind wir im Gegensatz zum normalen Versicherungsvertreter (Einfirmenvertreter) oder Mehrfachagenten (vertritt in der Regel 2-5 Gesellschaften) zunächst an keiner Versicherungsgesellschaft gebunden. Daher können wir frei und unabhängig für jede Versicherungssparte den günstigsten Anbieter auf dem Markt für Sie herausfiltern. Hinzu kommt, dass wir mit Hilfe unserer modernen Internettechnik sowohl im Versicherungs- und Tarifvergleich als auch in der Datenverarbeitung äußerst kostengünstig arbeiten. Das ermöglicht uns eine relativ hohe Anzahl an Verträgen den Versicherungsgesellschaften zu vermitteln, die uns dafür wiederum oftmals Sonderrabatte gewähren, die wir gern an unsere User weitergeben.
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3. Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtschutzversicherung deckt die Kosten ab, die im Ergebnis einer rechtlichen Auseinandersetzung entstehen. Das sind zunächst die Anwaltskosten, dann die Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Anwalts, wenn Sie im Rechtsstreit vor Gericht unterlegen sind. Darüber hinaus Gutachter- und Sachverständigenkosten, Korrespondenzanwaltskosten, Zeugengelder sowie auch die Übernahme von Strafkaution (vor allem im Ausland).
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4. Warum brauche ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?
Das Risiko, dass Sie oder Ihre Familie auch ohne eigenes Verschulden in einem Rechtsstreit hineingezogen werden, sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Dabei können erhebliche Kosten und viel Ärger auf Sie zukommen. Auch wenn Sie sich im Recht glauben, kann ein Gerichtsverfahren schnell verloren gehen, was wiederum hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge hat. Das gilt auch, wenn Sie Ihr eigenes Recht bei Gericht durchsetzen wollen. Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich nicht identisch. Vor diesen unabwägbaren Risken können Sie sich aber mit einer Rechtsschutzversicherung schützen.
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5. Was kann über eine Rechtsschutzversicherung alles versichert werden?
Arbeits-Rechtsschutz: im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis,
Beratungs-Rechtsschutz: besonders in Fragen des Familien- und Erbrecht, Disziplinar- und
Standes-Rechtsschutz: besonders hilfreich für Beamte, Soldaten, Steuerberater etc.
Schadenersatz-Rechtsschutz: eigene Schadenersatzansprüche geltend machen,
Sozialgerichts-Rechtsschutz: wenn z.B. bei zweifelhafter Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung,
Steuer-Rechtsschutz: deckt Kosten bei Steuerprozessen vor dem Finanz- oder dem Verwaltungsgericht,
Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Hilfe in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren,
Verkehrs-Rechtsschutz: wichtig bei Streitigkeiten, die mit Verträgen, Strafverfahren, dem Führerschein und Ersatzansprüchen im Straßenverkehr zu tun haben,
Vertrags- und Sachenrechts-Rechtsschutz: bei privat abgeschlossenen Verträgen des täglichen Lebens, z.B. Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Kreditaufnahme,
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (Führerschein-Rechtsschutz): Streitigkeiten vor der Verwaltungsbehörde oder dem Verwaltungsgericht, z.B. bei einem strittigen Führerscheinentzug, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: deckt die Kosten aus Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden, Nachbarn, Mietern oder Vermietern.
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6. Welche Fälle sind grundsätzlich von einer Rechtschutzversicherung ausgeschlossen?
Von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sind alle Streitfälle rund um den Hausneu- oder Erweiterungsbau, jeglicher Zwist rund um Ehe und Scheidung, Streit im Zusammenhang mit Erbschaften sowie Geldstrafen und Bußgelder. Vorsätzliche Rechtsverstöße sind ebenso nicht versicherbar wie auch Rechtsstreitigkeiten, deren Grundstein bereits vor Vertragsabschluss (einschließlich der Wartezeit) gelegt ist.
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7. Sind meine Kinder mitversichert?
Kinder sind im Familientarif automatisch mitversicherte Personen. Versicherungsschutz besteht für die minderjährigen Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung der ersten Ausbildung, d.h. bis die Kinder Ihr eigens Einkommen verdienen. Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern des Versicherungsnehmers auch Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, sofern sie im Haushalt des Versicherungsnehmers leben.
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8. Wer sollte den Verkehrsrechtsschutz auf jeden Fall haben?
Im Prinzip alle Personen, die ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug führen und sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Gerade für den Straßenverkehr gilt im Falle einer unfallbedingten gerichtlichen Auseinandersetzung der Grundsatz, dass Recht haben und Recht bekommen zweierlei sind.
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9. Worin besteht der Unterschied zwischen Fahrzeug-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie?
Im Fahrzeug-Rechtsschutz besteht für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter eines einzigen, auf seinen Namen und mit einem Kennzeichen versehenenen Kraftfahrzeuges. Dagegen ist der Versicherungsschutz im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie umfangreicher, denn hier sind alle im Haushalt geführten Fahrzeuge der mitversicherten Personen sowie der berechtigten Fahrer eingeschlossen.
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10. Wann beginnt der Versicherungsschutz und was bedeutet die Wartezeit?
Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich ab dem Tag des Versicherungsbeginns, sofern die Versicherungsgesellschaft eine Police ausgestellt hat und der erste Beitrag bezahlt wurde. Im Rechtschutz bestehen aber in einigen Bereichen immer Wartezeiten (zumeist 3 Monate), bevor der volle Versicherungsschutz eintritt. Versicherungsfälle, die in diesen drei Monaten oder vor Vertragsabschluß eingetreten sind, sind dann nicht mitversichert. Das trifft in der Regel für den Arbeitsrechtsschutz, den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sowie für den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht zu (einige Versicherer setzen auch noch in anderen Bereichen eine Wartezeit). Keine Wartezeit gibt es bei Schadensersatzforderungen, im Straf-, und Ordungswidrigkeitenrechtsschutz sowie im Verkehrsrechtsschutz.
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11. Was muss ich im Schadensfall tun?
Informieren Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung oder bei einem Anwalt über Ihre Erfolgsaussichten sowie die voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreites, bevor Sie vor Gericht gehen.
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12. Ich habe schon eine Rechtsschutzversicherung, möchte aber wechseln. Wie geht das?
Wenn Sie sich über den Grund des Wechsel ausreichend klar sind, gilt grundsätzlich auch für die Rechtsschutzversicherung, dass der Vertrag drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden kann. Darüber hinaus besteht ein Kündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung sowie nach einem regulierten Schadensfall. Wenn der Übergang zwischen dem gekündigten und neu abgeschlossenen Vertrag taggenau abläuft, bekommen Sie die Wartezeit angerechnet, d.h. Sie müssen nicht noch einmal 3 Monate auf den Versicherungsschutz warten.
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13. Kann ich einen Rechtsschutzversicherungs-Vertrag rückwirkend abschliessen?
Nein, der frühestmögliche Versicherungsbeginn ist der Tag nach Eingang Ihres Antrages bei der Rechtsschutzversicherung. Ein rückwirkender Beginn ist somit nicht möglich.
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14. Welche Kosten bekomme ich in meiner Rechtschutzversicherung erstattet?
Die Kostenerstattung umfasst die Anwaltsgebühren eines Rechtsanwaltes Ihrer Wahl gemäß der Gebührenordnung, Gerichtskosten, Zeugengelder, Kosten der Gegenseite bei gerichtlicher Niederlage, Kosten für Korrespondenzanwalt bei Zivilprozessen im Inland über 100km Entfernung vom Wohnort, Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige und Gutachter, Kautionen (als Darlehen) bei Strafverfahren im Ausland sowie auch Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen vor Gericht angeordnet wird.
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15. Sind meine volljährigen Kinder auch im Verkehrs-Rechtsschutz noch mitversichert?
Generell sind auch volljährige Kinder über den Familienschutz der Eltern mitversichert, sofern diese sich noch im Studium bzw. in der Ausbildung befinden und noch kein eigenes Einkommen erzielen. Das gilt allerdings nicht für den Verkehrsrechtsschutz. Hier müssen Ihre Kinder als Halter, Mieter oder Fahrer eines eigenen Kraftfahrzeuges einen eigenen Verkehrsrechtsschutz abschließen.
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16. Was deckt der Verkehrsrechtsschutz alles ab?
Der Verkehrs-Rechtsschutz umfasst folgende Rechtsschutzbereiche: Schadensersatzrechtschutz, Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen, Strafrechtschutz und den Ordnungswidrigkeitenrechtschutz Dabei sind Sie versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse jedes bei Abschluß oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeuges. Darüber hinaus als Mieter eines Vermietungsfahrzeuges, als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer. Mitversichert sind auch alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen.
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17. Was deckt der Privat und Berufsrechtsschutz alles ab?
Der Privat- und Berufsrechtsschutz umfasst, den Schadensersatzrechtschutz, den Arbeitsrechtschutz, den Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, den Steuerrechtschutz vor Gerichten, den Strafrechtschutz, den Ordnungswidrigkeitenrechtschutz, den Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht, den Sozialgerichtsrechtsschutz sowie den Disziplinar- und Standesrechtsschutz. Dabei sind Sie sowohl im privaten Leben als auch im beruflichen Bereich versichert.
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18. Was deckt der Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Grundstücken alles ab und was nicht?
Grundsätzlich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gericht aus Miet- und Pachtverhältnissen, kurz: wenn Sie Streit mit Ihren Nachbarn oder Vermieter haben. Dabei sind Sie versichert als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter, Mieter oder Pächter. Keinen Versicherungsschutz haben Sie für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen rund um den Hausneu- und Erweiterungsbau sowie rechtlicher Interessen als Grundstückseigentümer in Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsverfahren sowie in sonstigen, im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
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19. Was beinhaltet der Rechtsschutz für Selbständige?
Der Kombinations-Rechtsschutz für Selbstständige deckt folgende Bereiche ab: - Arbeits-Rechtschutz (nur für Versicherungsnehmer), - Schadenersatz-Rechtschutz, - Steuer-Rechtschutz vor Gerichten, -Sozialgerichts-Rechtschutz, - Disziplinar- und Standes-Rechtschutz, - Straf-Rechtschutz, - Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz. Nicht versichert ist der Vertragsrechtsschutz, d.h.alle Streitigkeiten mit Kunden bzw. Lieferanten, die auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen basieren, einschließlich Schadenersatzansprüche Ihnen gegenüber.
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20. Was sind Vorsatztaten? Sind diese mit versichert?
Der Tatvorsatz, d.h. die Taten, die eine Person wissentlich bzw. grob fahrlässig ausführt (z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigungen, Betrug) sind vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen.
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21. Wenn ich eine Strafanzeige stelle, werden die Kosten von der Gesellschaft übernommen?
Wenn Sie eine Strafanzeige stellen, so ist das ein aktiver Rechtsakt, der kein Bestandteil des Versicherungsschutzes einer Rechtsschutzversicherung ist. Versicherundschutz erhalten Sie vom Rechtsschutzversicherer nur für die versicherbaren Bereiche.
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22. Was bedeutet Stichentscheid oder Schiedsentscheid?
Stich- oder Schiedsentscheid sind Entscheidungsgrundlagen des Rechtsschutzversicherers, die bei der Beurteilung einer Deckungszusage im Schadensfall eine wichtige Rolle spielen. Lehnt die Versicherung den Rechtsschutz ab, weil die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, dann gibt es je nach den Versicherungsbedingungen zwei Möglichkeiten, eben den Stich- oder Schiedsentscheid. Beim Stichentscheid kann bei Ablehnung der Deckung durch den Versicherer der Anwalt des Kunden Einspruch erheben und für eine Annahme argumentieren. Beim Schiedsgutachten fällt die Entscheidung ein vom Versicherer beauftragter Schiedsgutachter. Das Schiedsverfahren ist kompliziert und kann am Ende auch dazu führen, daß die Kosten der möglichen Gerichtsentscheidung vom Versicherungsnehmer zu tragen sind. Daher sollten Sie beim Abschluß darauf achten, dass der Stichentscheid Grundlage der Bedingungen ist.
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23. Kann ich den Privat-Rechtsschutz aus dem Vertragsumfang ausklammern?
Nein, der Privat-Rechtsschutz muss außer im Verkehrsrecht immer beantragt werden. Auf dieser Grundlage können Sie dann mit Berufs- Verkehrs- oder Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken kombinieren.
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24. Ist über die Wohnungs-RS nur mein Hauptwohnsitz versichert oder auch meine Zweitwohnung bzw. von mir vermietete Wohnungeinheiten?
Nach den AGB ist nur die vom Versicherungsnehmer selbstbewohnte Wohneinheit (Erstwohnsitz) versicherbar. Zweitwohnungen können aber bei einigen Gesellschaften gegen Zuschlag in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden.
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25. Ich fahre einen Dienstwagen. Wie muss ich mich da absichern?
Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist dazu notwendig. Hierbei geniesst der Versicherungsnehmern u.a. auch in seiner Eigenschaft als Fahrer fremder, nicht auf ihm zugelassener Fahrzeuge Versicherungsschutz.
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26. Ab wann gilt man als Selbständiger?
Versicherungstechnisch gelten Sie sich als Selbständiger, wenn der Jahresumsatz aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstigen selbständigen Tätigkeit über 10.000,00 EUR liegt.
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27. Warum sind die Tarife für Selbständige teurer?
Selbstständige stellen für die Rechtsschutzversicherer ein höheres Risiko dar und müssen daher auch einen höheren Beitrag bezahlen. So setzen Selbstständige laut Statistik ihre berechtigten Interessen und Ansprüche häufiger gerichtlich durch als Nichtselbstständige.
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28. Wenn mein/e Partner/in mit meinem PKW (auf mich zugelassen) fährt, besteht da Versicherungsschutz?
Wenn Sie über einen Familientarif im Verkehrsrechtsschutz verfügen, ist Ihr Partner als berechtigter Fahrer mitversichert.
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29. Kann ich den Anwalt selbst auswählen?
Ja, in der Rechtsschutzversicherung gilt die freie Anwaltswahl, d.h. nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles können Sie sich selbst einen Rechtsanwalt auswählen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass als Kostenhöchssatz die gesetzliche Vergütung gemäss der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) über Ihre Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist. Wenn Sie keinen Rechtsanwalt kennen, hilft Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer sicherlich weiter.
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