Rechtsschutz für Bauherren: Handwerkerpfusch ist nicht komplett abzusichern
Die meisten Hausbauer suchen nach einem Rechtsschutz für Bauherren. Denn wer in die eigenen vier Wände jahrelang viel Mühe und Geld investiert, für den stellen bäuliche Mängel nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein emotionales Desaster dar. Doch einen speziellen Rechtsschutz für Bauherren, mit dem gegen Pfusch am Bau geklagt werden kann, gibt es leider nur begrenzt.
Dabei wäre dieser Schutz sogar noch existentieller als etwa eine Arbeitsklage wegen einer Kündigung oder eigene Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall. Solche Fälle sind durch den Rechtsschutz normalerweise gedeckt, während Bauherren das Risiko größtenteils selbst tragen müssen. Auf rechtsschutzversicherungstest.de erfahren Sie, wie Sie sich immerhin zumindest teilweise absichern können.
In der Vergangenheit wurde von den meisten Versicherungen tatsächlich ein Rechtsschutz für Bauherren angeboten. Doch es stellte sich heraus, dass aus Sicht der Unternehmen zu viele Eigentümer Probleme mit der Baufirma hatten. Entweder wollten sie die Zahlung komplett verweigern oder die Baufirma auf Nachbesserungen und Schadensersatz verklagen. Da es bei den Klagen zudem häufig um große Geldbeträge ging, rentierte sich das Geschäft für die Assekuranzen nicht und die Versicherer nahmen den Rechtsschutz für Bauherren aus ihrem Angebot. Mittlerweile gibt es jedoch auf dem Markt wieder vereinzelte Angebote, auf die später noch eingegangen werden soll.
In einem handelsüblichen Privat- und Berufsrechtsschutz ist der Rechtsschutz für Bauherren allerdings weiter explizit ausgeschlossen.
Unser Tipp: Wenn Sie Interesse an einer Rechtsschutz für Bauherren haben, dann nutzen Sie im Rechner den Button „Angebot anfordern“. Ein Experte wird Sie kontaktieren und Ihnen die Optionen kostenlos vorstellen.
Bis zu 30.000 Euro Gerichtskosten für Bauherren ohne Rechtsschutz
In der Ruhr-Lippe-Region in Westfalen ging der Fall von Rainer und Gaby Konopka durch die Presse. An dem Beispiel der beiden Bauherren lassen sich die Kosten aufzeigen, die durch Pfusch am Bau entstehen. Die bäulichen Mängel zeigten sich nicht nur in diversen Rissen in den Wänden, sondern auch in einer schwachen Wärmedämmung. Der hohe Energieverlust bescherte dem Ehepaar hohe Heizkosten. Um alle Schäden an dem Eigenheim zu beseitigen, würden für die Sanierung und Wärmedämmung gut 110.000 Euro fällig werden. Ein Rechtsschutz wäre für die Bauherren so wichtig, um gegen die Baufirma ohne finanzielles Risiko klagen zu können. Denn bei einem solchen Streitwert von über 100.000 Euro kommt dem Ehepaar ein Rechtsstreit teuer zu stehen.
Rechtsschutz für Bauherren: Diese Möglichkeiten haben Häuslebauer
Dieser Fall zeigt, dass ein Rechtsschutz für Bauherren von immenser Bedeutung ist. Doch die Angebote sind rar gesät. Der Eigentümer hat die Wahl zwischen einem speziellen Rechtsschutz für Bauherren mit einer vergleichsweise geringen Deckungssumme und einer Absicherung bei der Bank, für die er jedoch eine Baufinanzierung abschließen muss. So sehen die beiden Alternativen im Einzelnen aus:
Als erster Versicherer hat die ARAG den Rechtsschutz für Bauherren wieder mit in ihr Angebot aufgenommen. Der Spezialtarif ARAG Aktiv-Rechtsschutz Immobilie ist noch relativ neu und von Rechtsschutzversicherung Tests bislang noch nicht erfasst. Im Basis-Tarif kostet der Rechtsschutz für Bauherren 59 Euro, es wird keine Selbstbeteiligung fällig. Der Komfort-Tarif ist bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro für 72 Euro im Jahr zu haben. Die Premium-Variante ist bei 250 Euro Selbstbehalt 108 Euro teuer. Der Rechtsschutz für Bauherren wird im Übrigen auch für Gewerbeeinheiten angeboten. Einen umfassenden Rechtsschutz können Bauherren von der ARAG jedoch nicht erwarten. Die Kosten für Anwalt und Gericht werden im Premium-Tarif bis zu 10.000 Euro übernommen. Damit kann ein Streitwert von 40.000 abgedeckt werden.
Um bei dem Beispiel der Konopkas zu bleiben, läge der Großteil des Klagerisikos immer noch bei der Familie. Immerhin hilft die Police in diesem Fall dennoch teilweise und bei kleineren Angelegenheiten kann sie die Kosten sogar komplett abdecken. Sie ist zudem nicht an eine weitere Versicherung gebunden, sondern einzeln abschließbar. Lassen Sie sich aber nicht von dem Begriff der unbegrenzten Versicherungsumme täuschen, sie gilt etwa bei Konflikten mit dem Nachbar oder dem Mieter, die durch den Rechtsschutz ebenfalls abgesichert sind.
Im Vorfeld eines Hausbaus können angehende Eigentümer auch bei ihrem Geldinstitut einen Rechtsschutz abschließen, der über das Angebot der ARAG hinausgeht.
Eine solche Absicherung ist jedoch nur in Kombination mit einer Baufinanzierung möglich und somit kostenaufwendiger und weniger flexibel. Eine Kombination aus Rechtsschutz für Bauherren und Immobilienfinanzierung bietet etwa die Sparkasse in Kooperation mit der ÖRAG an. In das Leistungspaket fallen alle Konflikte, die mit der Planung, Errichtung, dem Um- und Ausbau sowie dem Kauf einer Immobilie zu tun haben.Voraussetzung ist, dass der Bau beziehungsweise die Sanierung noch nicht begonnen haben. Gewerblich genutzte Häuser und vermietete Wohnungen sind ohnehin ausgeschlossen.
Der große Vorteil liegt in der hohen Versicherungssumme. Bis zu 100.000 Euro erhält der Bauherr für seinen Rechtsschutz. Genug, um auch einen Streit über gravierende bauliche Mängel auszutragen. Unserer Musterfamilie Konopka wäre damit wirklich geholfen, die 250 Euro Selbstbehalt pro Fall könnte sie verschmerzen. Der große Nachteil liegt jedoch in der Gebundenheit an eine Baufinanzierung. Im Klartext: Für seinen Rechtsschutz zahlt der Bauherr auch satte Zinsen für sein Darlehen mit. Je nach Region liegen die zu zahlenden Zinsen über 10 Jahre bei der Sparkasse aktuell zwischen 1,6 und 2,2 Prozent. Für eine zusätzliche Police wird sicher ein Aufschlag fällig, so dass Sie für Ihr Eigenheim insgesamt Zinsen im fünfstelligen Bereich einplanen müssen.
Auch mit Rechtsschutz sollten Bauherren im Vorfeld vorsichtig sein
Nicht zu verwechseln ist der Rechtsschutz im Übrigen mit der Bauherrenhaftpflicht. Sie kommt für Schäden auf, die Dritte auf der Baustelle erleiden und wird deutlich häufiger angeobten als ein Rechtsschutz für Bauherren.\r\nOb mit oder ohne Rechtsschutz, Bauherren sollten sich im Vorfeld genau und über mehrer Quellen über die Baufirma sowie die Handwerksbetriebe informieren. Hierfür bieten etwa Referenzen einen guten Anhaltspunkt. So können Sie sich erkundigen, welche Erfahrungen bislang mit den Unternehmen gemacht wurden.
Darüber hinaus kann es hilfreich sein, den Fortschritt des Baus in regelmäßigen Abständen durch einen unabhängigen Experten überprüfen zu lassen. Natürlich müssen Sie hierfür zusätzliche Kosten einplanen, die sich unter Umständen auch nicht rentieren. Aber auf diese Art und Weise können größere Schäden schon im Vorfeld verhindert werden und im Streitfall haben Sie bereits ein unabhängiges Gutachten vorliegen.